Ankläger:
Hohes Gericht, liebe Geschwollenen, Angenagter
Angeklagter, ihnen wird zur Last gelegt
Sie hätten an dem Mast gesägt!
Angeklagter:
Ich hab nich an dem Mast gesägt,
Ich hab nur mit dem Ast gefegt
Da hab ich mich mit Hast bewegt
Und das hat wohl den Gast erregt
Und der hat dann den Mast zerlegt!
Ankläger:
Sie haben aber bei der polizeilichen Vernehmung ganz andere Angaben gemacht
Ich zitiere wörtlich:
"Ich habe diesen Gast zersägt,
Weil er sich auf den Quast gelegt;
Doch wer gefälschten Zaster prägt
Und Schuh aus Alabaster trägt
Verdient das ihn der Mast erschlägt!"
Das ham sie doch gesagt!
Herr Zeuge, können sie das bestätigen?
Zeuge:
Nee, das war, das war ganz anders:
"Ich hatte mich zur Rast gelegt
Und mich mit einem Quast gepflegt,
Denn wer schon einmal Bast zersägt,
Der weiß, da** das keine Hast verträgt!"
Angläger
Das tut doch überhaupt nichts zur Sache!
Zeuge
"Doch! Da hat sich's im Morast geregt
Und das hat wohl den Ast bewegt
Und wie der Mast aufs Pflaster schlägt,
Da hat er wohl den Gast erlegt!"
Richter:
Jetzt reicht's aber,
Im Namen des Volkes
Wenn einer einen Gast zersägt
Weil ihn ein Gymnasiast erregt
Der vor seinem Palast gefegt
Dann wird die Tat mit Knast belegt!
Wenn er als Kontrast erwägt,
Da** er sein Geld zum Pastor trägt
Der auch den Wunsch nach Zaster hegt,
Da wird das nich mit Knast belegt:
Statt dessen wird der Mast zersägt
Und auf das Grab vom Gast gelegt!
Wem dieser Spruch nich pa**t
Trägt die Kosten des Verfahrens!
Gezeichnet Richter Ahrens.
Das hohe Gericht zieht sich zum Besäufnis zurück,
Das Urteil lautet: FREIBIER!